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Neugründungsförderungsgesetz
 

Neugründungsförderungsgesetz

Das NeuFöG wurde beschlossen, um bei Neugründung/Übernahme von Betrieben Kosten zu sparen.

Die Erklärung der Neugründung/Übertragung muss bereits vor bzw. gleichzeitig mit der Inanspruchnahme der Förderung vorgelegt werden.

Das Formular erhält im Zuge einer Beratung durch die jeweilige gesetzliche Interessensvertretung.

Beispiele für Abgabenbefreiung:

Überdies entfallen bestimmte lohnabhängige Abgaben bzw. Beiträge für einen Zeitraum von maximal 35 Monaten.