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Unternehmensgründung
 

Unternehmensgründung

Im Rahmen einer Unternehmensgründung ist man mit vielen Fragen konfrontiert, die zu lösen sind:

Neben diesen Fragen bieten wir Ihnen professionelle Hilfe in folgenden Bereichen an:

 

Neugründungsförderungsgesetz

Das NeuFöG wurde beschlossen, um bei Neugründung/Übernahme von Betrieben Kosten zu sparen.

Die Erklärung der Neugründung/Übertragung muss bereits vor bzw. gleichzeitig mit der Inanspruchnahme der Förderung vorgelegt werden.

Das Formular erhält im Zuge einer Beratung durch die jeweilige gesetzliche Interessensvertretung.

Beispiele für Abgabenbefreiung:

  • Unmittelbare durch die Gründung veranlasste Vorgänge wie beispielsweise:

  • Betriebsanlagengenehmigung

  • Ansuchen um Ausübung von bewilligungspflichtigen Gewerben, Ansuchen um Konzession, zur Kenntnisnahme und Bewilligung von Geschäftsführerbestellungen,…

Überdies entfallen bestimmte lohnabhängige Abgaben bzw. Beiträge für einen Zeitraum von maximal 35 Monaten.


Finanzamt und Sozialversicherung

Anmeldung Finanzamt und Sozialversicherung


a) Finanzamt

Der Beginn der unternehmerischen Tätigkeit muss dem zuständigen Finanzamt binnen eines Monats ab Beginn der Tätigkeit gemeldet werden.

Bei Einzelunternehmen handelt es sich um das Wohnsitzfinanzamt.

Eine derartige Meldung kann entfallen, wenn die Anzeige bei der zuständigen Gewerbehörde (siehe Rubrik Gewerbeberechtigung) eingebracht wurde.


b) Sozialversicherung

Die Pflichtversicherung in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung beginnt für Einzelunternehmer mit dem Tag der Gewerbeanmeldung (hinsichtlich der Bestimmung für Personen- und Kapitalgesellschaften siehe Rubrik Rechtsformwahl).

Die Meldung hat binnen eines Monats ab Beginn der gewerblichen Tätigkeit an die Sozialversicherungsanstalt des jeweiligen Bundeslandes zu erfolgen.

Wie beim Finanzamt kann auch hier die Meldung bei der Gewerbebehörde eingebracht werden.